Wer die Anforderungen an die KassenSichV nicht erfüllt, bekommt großen Ärger mit dem Finanzamt. Es wird deshalb eindringlich vor einigen immer noch im Umlauf befindlichen Kassen gewarnt, die Bons stornieren können.
Einige Warenwirtschaftssysteme integrieren eine vollwertige, den gesetzlichen Bestimmungen ** entsprechende Kasse. Andere Warenwirtschaftssysteme dagegen haben nur eine Barverkaufsmöglichkeit, die nicht allen deutschen Vorschriften entspricht. Im dem Fall ist der Einsatz einer zusätzlichen separaten Kasse erforderlich.