Der Bundesfinanzausschuss hat eine Neuregelung bei der Versteuerung für Dienstfahrräder und Dienst‐E‐Bikes ab 2019 beschlossen. Die angekündigte Steuerbefreiung soll umweltfreundliches Engagement von Arbeitgebern und -nehmern honorieren. Doch das Modell trifft in der Praxis noch nicht den Bedarf – die Mehrzahl der Dienstradfahrer ist nach aktuellem Gesetzestext von der Regelung ausgeschlossen, wie der pressedienst‐fahrrad aufzeigt.