Lange wurde darüber diskutiert, doch bald ist es so weit: Die neue StVO wird mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Der pressedienst-fahrrad hat wichtige Fakten für Radfahrer zusammengetragen.
Der Verkehrsausschuss des Bundesrates beschäftigt sich am 4. Dezember 2019 mit der vom Bundesverkehrsministerium im Sommer vorgestellten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin enthalten ist auch eine weitgreifende Änderung zum Fahrradparken, die allerdings für Diskussionen sorgt. Der pressedienst-fahrrad zeigt, was eine Änderung für Auswirkungen hätte.
Regelmäßig kommt es zu Verwirrung bezüglich des §21 Abs. 3 StVO, der die Beförderung von Personen auf
dem Fahrrad untersagt. Dies führt teilweise zu einer Verunsicherung bei einigen Marktteilnehmern. Deshalb
möchte der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) die Regelung zur Personenbeförderung auf Fahrrädern klarstellen.