Auf Ihrer gestrigen Kabinettssitzung hat die Bundesregierung beschlossen, die monatliche
Besteuerung von Dienstwagen von 1 % des Listenpreises durch den Arbeitnehmer bei Elektro- und Hybridfahrzeugen auf 0,5 % herabzusetzen. Die steuerliche Förderung von Diensträdern, speziell von E-Bikes, sei aber von dieser Regelung ausgenommen.