Gefährliches Tuning? Frankreich setzt klare Grenzen für Pedelecs

Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay
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Ernst Brust, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mikromobilität, informiert über die seit dem 1. April 2016 geltende Sicherheitsverordnung für Fahrräder und Pedelecs in Frankreich (Décret n° 2016-364). Diese Verordnung legt umfassende Vorschriften für die Herstellung, den Verkauf und die Nutzung von Fahrrädern und elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs, Vélo à Assistance Électrique – VAE) fest.

 

„Frankreich hat mit diesem Dekret früh klare Regeln für die Sicherheit von Pedelecs definiert“, erklärt Ernst Brust. „Die Anforderungen an Montage, Kennzeichnung und technische Ausstattung sind ein Vorbild für andere Länder.“

Wichtige Inhalte des Décrets n° 2016-364

 1. Klare Sicherheitsvorgaben für Fahrräder und Pedelecs

  •     Pflichten für Hersteller und Händler:
    •         Kritische Bauteile wie Bremsen, Lenkung und Antrieb müssen werksseitig montiert sein.
    •         Verbraucher dürfen nur nicht sicherheitsrelevante Teile selbst montieren (z. B. Räder, Pedale, Sattel), mit klaren Anleitungen.
  •     Kennzeichnungspflicht:
    •         Name des Herstellers und Seriennummer müssen dauerhaft sichtbar am Fahrrad angebracht sein.
  •     Technische Sicherheitsanforderungen:
    •         Zwei unabhängige Bremssysteme sind Pflicht.
    •         Schnellspannsysteme müssen zusätzliche Sicherungen aufweisen.
    •         Beleuchtung und Warnsignale müssen mitgeliefert werden.

 

2. Detaillierte Dokumentationspflicht

  •     Fahrräder und Pedelecs müssen mit einer ausführlichen Bedienungsanleitung ausgestattet sein, die Angaben zur Montage, Nutzung und Wartung enthält.
  •     Hersteller müssen die Einhaltung der Vorschriften zehn Jahre lang dokumentieren.

 

Pedelec oder E-Bike? Frankreichs klare Definitionen

Das französische Recht unterscheidet strikt zwischen:

  •     Pedelecs (VAE): Elektrische Unterstützung nur bei aktiver Tretbewegung, maximal 25 km/h, gelten rechtlich als Fahrräder.
  •     E-Bikes: Fahrzeuge mit eigenständigem Elektroantrieb gelten als Kleinkrafträder und unterliegen Führerschein-, Versicherungs- und Zulassungspflichten.

Diese klare Abgrenzung verhindert Missverständnisse und trägt zur sicheren Nutzung von elektrisch unterstützten Fahrrädern bei.

 

Ernst Brust warnt vor Manipulationen

„Die französische Regelung erschwert illegales Pedelec-Tuning erheblich“, betont Ernst Brust. „Eine Manipulation der Motorsteuerung oder der Geschwindigkeitsbegrenzung verstößt gegen geltendes Recht und gefährdet Fahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer.“

 

Konsequenzen bei Verstößen

1. Ordnungswidrigkeit der 5. Klasse bei Verstößen gegen das Décret:

  •     Bußgeld im Regelfall: bis zu 1.500 EUR
  •     Bei Wiederholung: bis zu 3.000 EUR
  •     Weitere mögliche Maßnahmen:
    •         Beschlagnahme des Produkts
    •         Verkaufsverbot
    •         Rücknahme vom Markt

2. Folgen bei Nutzung eines getunten Pedelecs im öffentlichen Verkehr:

Ein manipuliertes Pedelec (z. B. durch Entfernen der 25 km/h-Begrenzung) wird in Frankreich nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug eingestuft – meist als Kleinkraftrad. Daraus ergeben sich:

  •     Führerscheinpflicht
  •     Versicherungspflicht
  •     Zulassung und Kennzeichenpflicht
  •     Helmpflicht

Wer ohne diese Voraussetzungen fährt, begeht eine Straftat. Mögliche Strafen:

  •     Fahren ohne Versicherungsschutz: bis zu 3.750 EUR Geldstrafe
  •     Fahren ohne Zulassung/Fahrerlaubnis: bis zu 15.000 EUR, ggf. sogar Freiheitsstrafe
  •     Sofortige Beschlagnahme des Fahrzeugs durch Polizei möglich
  •     Haftung bei Unfällen ohne Versicherung – vollständige persönliche Schadensübernahme

 

Fazit: Frankreich als Vorreiter in der Pedelec-Sicherheit

Das Décret n° 2016-364 setzt seit 2016 klare Maßstäbe für die Sicherheit von Fahrrädern und Pedelecs. Ernst Brust fordert, dass auch Deutschland sich an diesen Sicherheitsvorgaben orientiert, um Manipulationen zu verhindern und die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern.

Das vollständige Dekret ist auf Légifrance (www.legifrance.gouv.fr) einsehbar.

Gastbeitrag: www.velotech.de, Ernst Brust