Seit dem 13. Dezember 2024 ist die Verordnung (EU) 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation – GPSR) in Kraft. Diese neue Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG und bringt zahlreiche bedeutende Änderungen mit sich, um den Verbraucherschutz in der Europäischen Union zu verbessern und zu stärken.
Die GPSR wurde entwickelt, um den Herausforderungen moderner Technologien gerecht zu werden und gleichzeitig den Binnenmarkt vor unsicheren Produkten zu schützen. Mit der Verordnung werden die Anforderungen für Hersteller, Importeure und Händler deutlich verschärft.
Wichtige Neuerungen der GPSR
1. Erweiterte Pflichten für Unternehmen:
- Technische Dokumentation: Hersteller müssen umfassende Unterlagen zu ihren Produkten bereitstellen.
- Meldepflichten: Unfälle oder Sicherheitsprobleme müssen über das EU-Safety-Gate-Portal (ehemals RAPEX) gemeldet werden.
- Rückverfolgbarkeit: Produkte müssen über die gesamte Lieferkette hinweg nachverfolgbar sein.
2. Umfassender Anwendungsbereich:
Die GPSR gilt für alle Produkte, die nicht unter andere spezielle EU-Richtlinien oder Verordnungen fallen. Dazu gehören beispielsweise:
- Mechanische Fahrräder, Zubehörteile, Anhänger und Kindersitze.
- Elektrofahrräder, für die zusätzliche Meldepflichten im Safety-Gate-Portal bestehen.
3. Höheres Verbraucherschutzniveau:
Ziel der Verordnung ist es, Verbrauchern in der EU ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig klare, einheitliche Anforderungen für Unternehmen zu schaffen.
Warum die GPSR wichtig ist
Mit der GPSR reagiert die EU auf die sich verändernden Anforderungen des globalen Marktes und der Technologie. Sie schützt nicht nur Verbraucher, sondern erleichtert Unternehmen die Einhaltung von Sicherheitsstandards durch harmonisierte Regelungen.
Die Verordnung bietet Herstellern und Händlern jedoch auch klare Leitlinien, wie sie die Sicherheitsstandards für Produkte im Binnenmarkt einhalten können. Die Anpassungen sollen langfristig das Vertrauen in den europäischen Markt stärken.
Weitere Informationen sowie der vollständige Text der Verordnung stehen unter folgendem Link zur Verfügung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R0988
Text: Ernst Brust, www.velotech.de