Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat entschieden, dass Personen, die betrunken oder unter Drogeneinfluss Rad oder E-Scooter gefahren sind und keinen Führerschein besitzen, nicht generell die Nutzung dieser Fahrzeuge verboten werden darf.
Diese Entscheidung betrifft zwei Antragsteller aus Duisburg und Schwerte, die nun vorläufig wieder mit Rad oder E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Das Gericht hob damit frühere Beschlüsse der Verwaltungsgerichte auf und begründete seine Entscheidung damit, dass die Fahrerlaubnis-Verordnung keine rechtliche Grundlage für ein generelles Fahrverbot für führerscheinfreie Fahrzeuge bietet. Diese Maßnahme würde die grundrechtlich geschützte Fortbewegungsmöglichkeit der Betroffenen unverhältnismäßig einschränken. Zudem seien Fahrräder und E-Scooter im Vergleich zu Kraftfahrzeugen generell weniger gefährlich.
Die Hauptverfahren sind noch bei den Verwaltungsgerichten in Düsseldorf und Gelsenkirchen anhängig. Mit diesen Eilentscheidungen schließt sich das OVG der Rechtsprechung von Gerichten in Rheinland-Pfalz und Bayern an und signalisiert, dass es in der Hauptsache voraussichtlich bei seiner Auffassung bleiben wird.
Informationsquelle: AUTO BILD