Neue Regelungen für E-Bike-Akkus: Was Fahrer jetzt wissen müssen

E-Bike Akku ©Bild von Daniel Kirsch auf Pixabay
E-Bike Akku ©Bild von Daniel Kirsch auf Pixabay

Die Bundesregierung hat Anfang November weitreichende Änderungen im nationalen Batterierecht beschlossen, um den Anforderungen der neuen EU-Batterieverordnung gerecht zu werden. Diese Verordnung, die seit Februar 2024 gilt, legt europaweite Standards für den nachhaltigen Umgang mit Batterien fest. Besonders betroffen sind E-Bike-Akkus, die nun strenger reguliert werden.

Neue Regelungen für E-Bike-Akkus

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf, bekannt als Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), ersetzt das bisherige Batteriegesetz. Neben Altbatterien von Elektrogeräten können nun auch Akkus aus E-Bikes und E-Scootern am Wertstoffhof abgegeben werden. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit zu fördern und Verbrauchern einfache Rückgabemöglichkeiten für alte Batterien zu bieten. Bundesumweltministerin Steffi Lemke betonte, dass die neue Verordnung einen Meilenstein für die europäische Kreislaufwirtschaft darstellt.

 

Erweiterte Rücknahme- und Entsorgungsstrukturen

Mit dem neuen BattDG wird die bestehende Entsorgungsstruktur von Geräte-Altbatterien auf Batterien aus Leichtverkehrsmitteln, wie E-Scooter und E-Bike-Akkus, ausgeweitet. Kommunale Sammelstellen werden entsprechend angepasst, um die Rückgabe von Altbatterien zu erleichtern und das Recycling von lithiumhaltigen Batterien zu verbessern. Hersteller von Batterien müssen durch eigene Rücknahmeorganisationen sicherstellen, dass gesammelte Batterien sicher entsorgt werden. Eine Pfandpflicht für Fahrzeug-Starterbatterien bleibt ebenfalls bestehen.

 

Einheitliche EU-Regeln für die gesamte Batteriewertschöpfungskette

Die neue EU-Verordnung betrachtet erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Die Regelungen umfassen Designvorgaben, Kennzeichnung, Konformität, Sorgfaltspflichten und die Entsorgung von Altbatterien. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dies die nationalen Strukturen für Batterierücknahme und Recycling verbessern und zur Zielsetzung einer hochwertigen Kreislaufwirtschaft beitragen wird.

 

Die neuen Regelungen für E-Bike-Akkus stellen einen wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Umweltschutz dar. Fahrer von E-Bikes sollten sich über die Änderungen informieren und die neuen Rückgabemöglichkeiten nutzen, um einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten. Die Umsetzung der neuen Verordnung wird zeigen, wie effektiv die Maßnahmen sind und welche weiteren Schritte notwendig sein könnten.

 

Im nächsten Schritt wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen. Im Anschluss muss das neue Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat wird anschließend erneut beteiligt. Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz soll am 18. August 2025 in Kraft treten.

 

Quelle: BMUV: Bundeskabinett beschließt neue Regeln für bessere Sammlung von Batterien | Pressemitteilung