Dieser Artikel erläutert die Anforderungen und Maßnahmen zur Zulassung eines Pedelecs als gebrauchsfertiges Produkt gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Ein Pedelec wird dabei als ein Produkt betrachtet, das vom Endverbraucher ohne zusätzliche Montage sofort genutzt werden kann. Die Erfüllung aller Sicherheitsanforderungen und die Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien sind dabei zwingend notwendig.
1. Definition als Verwendungsfertiges Produkt
- Ein Pedelec gilt als verwendungsfertiges Produkt, da es ohne weitere Montage- oder Anpassungsarbeiten durch den Endnutzer sofort einsetzbar ist.
- Laut ProdSG müssen verwendungsfertige Produkte alle geltenden Sicherheitsstandards erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein, um sicherzustellen, dass sie im Marktverkehr keine Gefährdungen darstellen.
2. Anforderungen an die Sicherheit und Konformität
- Pedelecs, die als verwendungsfertige Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden, müssen die europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Zu diesen Anforderungen zählen allgemeine Sicherheitsstandards sowie spezifische Anforderungen für elektrisch unterstützte Fahrräder, die in der Norm EN 15194 festgelegt sind.
- Die CE-Kennzeichnung ist zwingend erforderlich und bestätigt, dass das Pedelec alle EU-Richtlinien erfüllt und alle relevanten Prüfungen erfolgreich bestanden hat.
- Zusätzlich können Hersteller das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ beantragen, das eine freiwillige Sicherheitsprüfung darstellt und Verbrauchern anzeigt, dass das Produkt strenge Sicherheitsstandards erfüllt.
3. Prüfung und Konformitätsbewertung
Pedelecs müssen einer umfassenden Konformitätsbewertung unterzogen werden, die alle sicherheitsrelevanten Merkmale abdeckt:
- Elektrische Sicherheit: Prüfung der Batterien, Verkabelung und Sicherstellung von Schutzmaßnahmen gegen Kurzschlüsse und Überhitzung.
- Mechanische Sicherheit: Überprüfung der Stabilität des Rahmens, Funktionstüchtigkeit der Bremsen sowie Belastbarkeit und Haltbarkeit der Materialien.
- Beleuchtung und Sichtbarkeit: Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Beleuchtung und Einhaltung der Sichtbarkeitsanforderungen gemäß den Anforderungen im Straßenverkehr.
- Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV): Sicherstellung, dass das Pedelec keine anderen elektronischen Geräte durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt.
Diese Prüfungen müssen von einem akkreditierten Prüfinstitut durchgeführt werden, das die Anforderungen der DIN ISO 17025 erfüllt, um die Qualität und Unabhängigkeit der Prüfungen sicherzustellen.
4. Kennzeichnung und Dokumentation
Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Pedelec die CE-Kennzeichnung und, falls freiwillig beantragt, das GS-Zeichen. Überdies müssen Hersteller oder Importeure sicherstellen, dass die notwendigen Kennzeichnungen und Informationen auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sind, einschließlich:
- Name und Anschrift des Herstellers,
- Modell- und Seriennummer,
- Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache
Zur umfassenden Dokumentation gehört ebenfalls der Konformitätsnachweis, der im Fall von Kontrollen durch Marktüberwachungsbehörden vorgelegt werden kann.
5. Marktüberwachung und Pflichten der Hersteller
- Nach Inverkehrbringen des Pedelecs bleibt der Hersteller verpflichtet, regelmäßig Stichproben und Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen, um die fortdauernde Sicherheit des Produkts zu gewährleisten.
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Es besteht eine Meldepflicht für Vorfälle, bei denen das Pedelec eine Gefährdung für den Nutzer oder Dritte darstellen könnte. Falls Sicherheitsrisiken bekannt
werden, ist der Hersteller verpflichtet, angemessene Maßnahmen wie Rückrufaktionen oder Warnungen einzuleiten.
6. Vollständige Produktprüfung und abschließende Bewertung
- Um die Zulassung und Sicherheit des Pedelecs als verwendungsfertiges Produkt endgültig sicherzustellen, muss das gesamte Produkt einer abschließenden Gesamtprüfung unterzogen werden.
- Diese abschließende Prüfung umfasst eine integrative Bewertung aller sicherheitsrelevanten Merkmale und Funktionen des Pedelecs, um sicherzustellen, dass alle Komponenten nahtlos zusammenarbeiten und keine Gefährdungen durch Systemfehler oder Inkompatibilitäten bestehen.
- Ein Testlauf unter realistischen Bedingungen (auf einem Trommelprüfstand) wird empfohlen, um zu überprüfen, dass das Pedelec den Anforderungen des Endnutzers gerecht wird und sicher verwendet werden kann.
- Nach erfolgreichem Abschluss der Gesamtprüfung und Bestätigung der Konformität kann das Pedelec endgültig für den Markt freigegeben werden.
Zusammenfassung
Ein Pedelec als verwendungsfertiges Produkt unterliegt umfassenden Prüf- und Kennzeichnungsanforderungen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und den EU-Richtlinien. Diese Anforderungen gewährleisten, dass das Pedelec alle relevanten Sicherheitsstandards erfüllt, bevor es auf den Markt kommt, und die Produktqualität und -sicherheit über die gesamte Lebensdauer des Produkts durch Marktüberwachung sichergestellt werden. Die abschließende Gesamtprüfung stellt sicher, dass das Pedelec vollständig konform und sicher ist, sodass Endnutzer ein geprüftes und sicheres Produkt erhalten.
Dieser Artikel deckt alle wichtigen Aspekte zur Zulassung des Pedelecs ab und stellt sicher, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Quelle: Ernst Brust, www.velotech.de