Die Geschäftsführung der Poison Bikes GmbH aus Nickenich bei Koblenz hat beim zuständigen Amtsgericht in Mayen einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Mit diesem vom Gesetzgeber auf die Restrukturierung von Unternehmen ausgelegten Verfahren möchte sich Poison Bikes neu aufstellen und an neue Marktbedingungen anpassen. Das Gericht hat diesem Antrag nach eingehender Prüfung der notwendigen Testate über die positiven Sanierungsaussichten stattgegeben.
Für das Schutzschirmverfahren hat das Unternehmen den Restrukturierungsexperten Prof. Dr. Jan Roth, von der bundesweit tätigen Sozietät Wellensiek, zum Generalhandlungsbevollmächtigten berufen. Rechtsanwalt Roth wird die Geschäftsführung während des Verfahrens in der Eigenverwaltung begleiten. Geschäftsführung und Restrukturierer erarbeiten derzeit einen Sanierungsplan, mit dem sie die GmbH neu aufstellen und wieder in die schwarzen Zahlen bringen wollen.
Der Geschäftsbetrieb von Poison Bikes mit seinen 20 Beschäftigten läuft unverändert weiter. „Wir fertigen weiter Bikes nach den individuellen Wünschen unserer Kunden. Das bleibt unser Kerngeschäft für alle Arten von Bikes“, sagt Thomas Wiesel, geschäftsführender Gesellschafter von Poison Bikes. „Auch werden wir keine Kompromisse bei der Qualität der Komponenten eingehen,“ so Wiesel weiter. Jedoch müsse man Kosten sparen und dafür vor allem Prozesse optimieren.
„Nach eingehender Prüfung der Situation haben wir für Poison Bikes einen Investorenprozess eingeleitet. Wir wollen so einen Partner finden, der das Unternehmen bei den kommenden Aufgaben unterstützt,“ sagt Restrukturierungsexperte Roth. Es hat bereits kurz nach dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren erste Interessenbekundungen potenzieller Investoren gegeben. „Das Interesse von Investoren zeigt, dass das Geschäftsmodell von Poison Bikes funktioniert und Zukunft hat,“ ist Roth überzeugt.
Das Schutzschirmverfahren wird, wie üblich, von einem vorläufigen Sachwalter begleitet. Das Gericht hat hier Rechtsanwalt Jens Lieser von der Sozietät Lieser Rechtsanwälte eingesetzt.
Die anstehende Sanierung der Rad-Manufaktur war notwendig geworden, da nach Ende der Corona-Pandemie insgesamt weniger Bikes verkauft wurden. Auch die danach folgende hohe Inflation durch den Ukraine-Krieg führte aufgrund der Kaufzurückhaltung zu starken Umsatzrückgängen. Die großen Hersteller und Händler brachten daraufhin Überproduktionen mit starken Rabatten auf den Markt. Da Poison Bikes als custom-made Manufaktur erst nach Kundenauftrag produziert, machte es wirtschaftlich keinen Sinn, diese Rabatte mitzugehen und verlor dadurch Kunden. Auch viele Händler, die mit Poison Bikes zusammenarbeiten, verkauften vor allem Bestandsware und weniger individuell gefertigte Bikes. Nach Expertenmeinung dürfte aber dieser Trend im Laufe des nächsten Jahres vorbei sein, wenn die Überproduktionen abgebaut sind. Der Trend nach individuellen Bikes in den unterschiedlichsten Sparten dürfte dann wieder Fahrt aufnehmen.
Über Poison Bikes
Das Unternehmen aus Nickenich bei Koblenz wurde 2013 gegründet und
fertigt unterschiedlichste Modelle - vom E-Bike, Reise-Rad, über Gravel-Bike oder auch Tandem – nach individuellen Kundenwünschen. Rahmenveredelung, Montage und Laufradbau der Fahrräder finden in
der eigenen Manufaktur in Nickenich bei Koblenz statt. Neben dem eigenen Concept Store in Nickenich und einem Showroom in Wiesbaden bietet das Unternehmen seine Bikes auch über insgesamt 90
ausgesuchte Händler in Deutschland an. Poison Bikes erwirtschaftet zuletzt mit 20 Beschäftigten einen Jahresumsatz von knapp 3 Millionen Euro. Mehr Information: www.poison-bikes.eu
Über ein Schutzschirmverfahren
Ein Schutzschirmverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Es ermöglicht der Unternehmensleitung die eigenverantwortliche Sanierung des Unternehmens zur Vermeidung einer andernfalls drohenden Liquiditätskrise. Für die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens ist dessen Beantragung beim zuständigen Gericht und unter anderem die Vorlage eines testierten Sanierungskonzepts sowie Finanzierungsnachweises erforderlich. Im Verfahren setzt das Unternehmen notwendige Sanierungsmaßnahmen in Anwendung sanierungserleichternder Spezialnormen um. Abschließend unterbreitet es seinen Gläubigern zur Regulierung bestehender Verbindlichkeiten einen Insolvenzplan. Die Erfüllung des Plans wird durch den gerichtlich eingesetzten Sachwalter überwacht und das Verfahren wird hiernach beendet.
Über den Generalhandlungsbevollmächtigten und die Sozietät Wellensiek
Der von der Geschäftsführung von Poison Bikes berufene Generalhandlungsbevollmächtigte Prof. Dr. Jan Roth ist Partner der bundesweit tätigen Sozietät Wellensiek und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie für Erb- und Steuerrecht. Die Sozietät Wellensiek ist eine auf Unternehmenssanierungen spezialisierte, bundesweit tätige Partnergesellschaft. Die Experten der Kanzlei besitzen langjährige Erfahrung in der Bewältigung von Krisen nationaler und international tätiger Unternehmen. Die Kernkompetenz liegt in der Insolvenzverwaltung und der Krisenberatung. Weitere Schwerpunkte sind die Beratung der Organe von Gesellschaften und Treuhandlösungen für mittelständische und große Unternehmen. Mehr Informationen: www.wellensiek.com