KINDER AUF DEM FAHRRAD: ÜBUNG MACHT DEN MEISTER

Kinder auf dem Fahrrad © Rudy and Peter Skitterians auf Pixabay
Kinder auf dem Fahrrad © Rudy and Peter Skitterians auf Pixabay

Im Frühjahr schwingen sich auch wieder viele Kinder aufs Fahrrad. Vor allem für die größeren und älteren Verkehrsteilnehmer heißt das: Augen auf und Rücksicht nehmen. „Wer Kinder im Straßenverkehr sieht, sollte sich bewusst machen, dass Kinder noch dabei sind zu lernen, wie man sich im Straßenverkehr richtig verhält. Auch mit den vielen Regeln müssen sich viele Kinder erst langsam anfreunden und diese verinnerlichen“, sagt Luigi Ancona, Unfallforscher von DEKRA.

Erste Erfahrungen können Kinder mit dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr schon recht früh sammeln. Soweit die Eltern es ihnen zutrauen, dürfen Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren auf dem

Gehweg und auf Radwegen fahren, nicht aber die Schutzstreifen auf der Fahrbahn nutzen. Kinder unter acht Jahren dürfen dabei von einer Begleitperson über 16 Jahren auf dem Gehweg begleitet werden.

 

Im Alter von acht bis zehn Jahren ist es freigestellt, ob das Kind den Gehweg, den Radweg oder die Fahrbahn benutzt. Ab zehn Jahren sind Kinder verpflichtet, mit dem Fahrrad die Fahrbahn oder den

Radweg zu nutzen. Um Kindern diesen Schritt zu erleichtern, steht in der dritten oder vierten Klasse der Grundschule die Fahrradprüfung im Lehrplan.

 

„Das Fahrradtraining ist eine gute Sache, um Kinder an die wichtigsten Verkehrs- und Verhaltensregeln heranzuführen. Es darf aber nicht überschätzt werden, zumal der relativ kurze Kurs in einem Schonraum stattfindet und es häufig nicht möglich ist, das Gelernte nachhaltig auf den realen Straßenverkehr zu übertragen“, gibt Ancona zu bedenken. „Hier ist es Sache der Eltern abzuschätzen, wann sie ihrem Kind zutrauen, den Weg zur Schule, zum Sport oder zu Freunden selbstständig mit dem Fahrrad zu bewältigen.“

 

Für eine sichere Fahrt auf dem Zweirad empfiehlt der Unfallforscher vorrangig für Fahrradnovizen ein gezieltes Schulwegtraining, das Nutzen des Fahrradhelms und in Begegnungssituationen den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern zu suchen. Erhöhte Vorsicht ist insbesondere beim Einfahren in den fließenden Verkehr und beim Anfahren vom Straßenrand gefragt. Von Autofahrern verlangt die Straßenverkehr-Ordnung in §3, sich gegenüber Kindern vorwiegend durch langsameres Fahren und Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

 

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