Dass stark alkoholisiertes Fahrradfahren nicht nur aus Sicherheitsgründen keine gute Idee, sondern gesetzlich auch verboten ist, wird den meisten bekannt sein. Ähnliches gilt für den Umstand, dass das Fahren mit dem Rad einer liberaleren Promillegrenze unterliegt, im Gegensatz zum Fahren mit einem Auto, Motorrad oder E-Roller. Detailwissen über die Kombination aus Fahrradfahren und Alkoholkonsum aber fehlt vielen.
Fahrradfahren und Alkohol
Spätestens in der Fahrschule lernen Verkehrsteilnehmer die negativen Folgen von Alkoholkonsum auf das Fahrverhalten. Das Überschätzen der eigenen Fähigkeiten im angetrunkenen Zustand sowie Wahrnehmungs- und Reaktionsdefizite sind nur eine Auswahl an möglichen Risiken. Daher ist das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ebenso eine Straftat wie das Führen von Kraftfahrzeugen im betrunkenen Zustand. Entgegen der verbreiteten Vorstellung, auf dem Fahrrad könne unter 1,6 Promille nichts passieren, reicht bereits ein Alkoholgehalt von 0,3 Promille für den Fall aus, dass eine Strafe droht.
Spätestens ab 1,6 Promille auf dem Rad liegt eine Straftat vor und der Fahrer gilt als absolut fahruntüchtig. Konsequenz sind in der Regel drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, die ungefähr einem Nettogehalt des Straffälligen entspricht. Zudem wird die Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall informiert und diese ordnet dann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. So ist davon auszugehen, dass beim Fahren ab 1,6 Promille ein größeres Alkoholproblem zugrunde liegt. Besteht der Fahrer die MPU nicht, folgt der Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge. Um den Führerschein (wieder) zu erlangen, muss mindestens ein positives MPU-Gutachten vorgewiesen werden.
Bereits eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann ausreichen, um als relativ fahruntüchtig eingestuft zu werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht oder in auffälligen Schlangenlinien fährt und andere mit seinem Fahrverhalten gefährdet. Auch dann droht eine Geldstrafe.
Die Vorteile der Abstinenz beim Fahrradfahren
Um eine Strafe wegen betrunkenen Fahrradfahrens zu vermeiden, ist es im besten Fall natürlich ratsam, erst gar keinen Alkohol zu trinken. Abstinenz beim Radfahren verhindert erwiesenermaßen Unfälle. So zeigt sich, dass sich das Unfallrisiko bereits mit 0,5 Promille verdoppelt und bei 0,8 Promille gar verfünffacht. Wie beschrieben spielt es dabei keine Rolle, ob die bekannte 1,6 Promillegrenze unterschritten bleibt. Im Falle eines Unfalls reichen bereits geringe Mengen Alkohol, um strafrechtliche Konsequenzen erwarten zu müssen. Ein bis zwei Bier oder ein Glas Wein können schon genügen. Um jegliches Risiko zu vermeiden, ist entweder der Verzicht auf Alkohol oder aber der Verzicht auf das simultane Fahrradfahren empfehlenswert. Über Abstinenz freut sich natürlich auch die körperliche und seelische Gesundheit.
Herausforderungen und Bewältigungsstrategien der Abstinenz beim Fahrradfahren
Problematischerweise wird das Fahrrad im angetrunkenen Zustand oft als bessere Alternative zum Autofahren angesehen, obwohl auch das Radeln unter Alkoholeinfluss äußerst gefährlich werden kann. Betrunkene glauben häufig, sie täten etwas Gutes, wenn sie das Auto stehen lassen und stattdessen auf den Drahtesel steigen. Umso schwieriger wird das Ganze, wenn nicht nur das betrunkene Fahrradfahren verhindert, sondern der Alkohol ganz weggelassen werden soll. Gerade in deutschsprachigen Kulturkreisen ist der Konsum von alkoholhaltigen Getränken wie Bier und Wein ein fester Bestandteil von gesellschaftlichen Events wie Geburtstagsfeiern, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Konzertbesuchen und mehr. Nun ergeben sich zwei Optionen, mit dem Problem umzugehen. Entweder man meidet derartige Veranstaltungen komplett oder entwickelt konkrete Strategien, um dem alkoholisierten Fahrradfahren entgegenzuwirken.
Am leichtesten ist es wohl, von Anfang an nicht mit dem Fahrrad anzureisen, sondern auf öffentliche Verkehrsmittel oder eine Mitfahrgelegenheit im Freundeskreis zu setzen. Zusätzlich sollte man mit anwesenden Freunden die Problematik besprechen und auf das eigene Abstinenz-Streben hinweisen, damit sie Rücksicht nehmen oder ein wachendes Auge wahren. Bei ernsthaften Alkoholproblemen, wo Symptome einer Sucht nicht selten auftreten, ist in jedem Fall der Besuch eines Arztes unumgänglich. Professionelle Hilfe ist im Zweifel immer eine gute Idee.
Die MPU und Abstinenz: Wichtige Informationen
Eine MPU wird dem Trunkenheitsfahrer spätestens ab 1,6 Promille verordnet. Hier muss ein Gutachter prüfen, ob bei einem Kandidaten das Risiko besteht, dass er erneut betrunken am Straßenverkehr teilnimmt und sich und andere gefährdet. Zur MPU gehört in aller Regel auch ein Abstinenz-Nachweis, der belegt, dass der Betroffene über einen bestimmten Zeitraum keinen Alkohol konsumiert hat. Der Zeitraum ist dabei abhängig von verschiedenen Faktoren und bemisst in der Regel sechs bis zwölf Monate. Zur Festlegung des Zeitraums sind unter anderem die Höhe des Alkoholpegels, das Alter und etwaige Begleitumstände zu berücksichtigen. Sechs Monate reichen im Normalfall aus, wenn es sich um einen einmaligen Ausrutscher handelt.