Jobrad-Werkstattzuschuss für Fahrradfachhandel

Das neue Preismodell des Leasinganbieters Jobrad hatte jüngst für hitzige Diskussionen gesorgt. Dank intensiver Gespräche zwischen VSF und BICO mit Jobrad wurde nun eine konstruktive Lösung gefunden, die den serviceorientierten Fachhandel fokussiert und nachhaltig stärkt.

Bild: ©Soufiane Talhaoui — Eurobike 2023: Florian Baur, Uwe Wöll, Andreas Hennemann
Bild: ©Soufiane Talhaoui — Eurobike 2023: Florian Baur, Uwe Wöll, Andreas Hennemann

Die Fronten schienen verhärtet – die Gemüter erhitzt: Das neue Jobrad-Preismodell, welches der Leasinganbieter im Februar 2023 seinen Fachhandelspartnern übermittelt hat, rief teils massiven Unmut hervor. Auch die Fachhandelsverbände Verbund Service & Fahrrad e.V. (VSF) und Bike & Co (BICO) bemängelten dieses als unausgewogen, weil es Händler:innen unverhältnismäßig belastet und deren ohnehin aktuell angespannte Lage zusätzlich verschärft.

Trotz sehr unterschiedlicher Positionen feilten die Verbände gemeinsam mit Jobrad an konstruktiven Lösungen. Nach intensiven Gesprächen wurde nun mit der Qualitätsoffensive „ServicePro“ ein starkes Ergebnis erzielt, welches den stationären und qualitätsorientierten Fachhandel in den Fokus rückt und dessen Serviceleistungen würdigt.

Uwe Wöll, VSF-Geschäftsführer, äußert sich erleichtert und erfreut über das Ergebnis: „Wir haben für den gesamten deutschen Fahrradfachhandel ein wichtiges Ergebnis erzielt. Die Händler:innen, die in ihren Werkstätten ein hohes Maß an Inspektionsleistungen erbringen, werden bestätigt und belohnt.“


So einfach und unbürokratisch wie möglich

Ab dem 1. Oktober 2023 erhält jeder JobRad-Fachhandelspartner mit einer Servicequote von mindestens 80 Prozent einen Werkstattzuschuss.

 

Die Eckpunkte:

  • Der Händler hat in den letzten zwölf Monaten eine Servicequote von mindestens 80 Prozent an JobRädern erbracht.
    • Diese Quote errechnet sich aus dem Verhältnis servicierter und verkaufter JobRäder (z.B. mindestens 80 Inspektionen an JobRädern bei 100 verkauften JobRädern).
  • Um in die 80 Prozent Quote einzufließen, müssen die Serviceräder nicht zwingend selbst verkaufte JobRäder sein. Es zählt die erbrachte Serviceleistung an jedem JobRad-geleasten Fahrrad.
  • Der Bonus beträgt 60 Euro brutto pro Rad und Service/Inspektion.
  • Die Auszahlung erfolgt monatlich.
  • Bei einer Servicequote unter 80 Prozent an JobRad geleasten Fahrrädern erfolgt keine Auszahlung des Zuschusses. Es verbleibt beim Budget, das für alle JobRad-Inspektionen bzw. FullServices zur Verfügung steht.

 Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung: Ein Fachhändler, der die Quote erfüllt und im Oktober 2023

40 Inspektionen an JobRädern durchführt, erhält zum Monatsende einen Zuschuss in Höhe von 2.400 Euro brutto.

 

„Das neue Preismodell in Ergänzung um den neuen „ServicePro“-Zuschuss stärkt den qualitätsorientierten Fahrradfachhandel nachhaltig“, ist sich Wöll sicher. „Die Jobrad-Leasingverträge gelten für drei Jahre, sprich dreimal Service am gleichen Rad. Engagierte Händler:innen, die in Hinblick auf Kundenbindung und jährlicher Werkstattleistung alles richtig machen, können den 60 Euro-Bonus pro JobRad in Summe dreimal erhalten. Die Händler:innen können hier eine spürbare, kapitalrelevante Bonifizierung erreichen, die bedarfsgerecht in den eigenen Betrieb und seine Mitarbeiter:innen investiert werden kann.“ 

 

www.vsf.de

https://www.jobrad.org/