Mit dem Fahrrad nach Frankreich? Kein Problem. Man braucht keine Autobahngebühren zahlen, nicht an Spritpreise denken und die Verkehrsregeln sind ohnehin fast die gleichen. Oder vielleicht doch nicht? Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz hat sich die kleinen, aber feinen Unterschiede genauer angesehen und zeigt, worauf man achten sollte.
Als Beispiel für einen solchen grenzüberschreitenden Fahrradausflug könnten zwei Freundinnen herangezogen werden, die auf der Bio.Velo.Route zwischen Stuttgart und Straßburg unterwegs sind. Simone und Katharina fahren in Deutschland los und möchten ein paar Tage im Elsass verbringen.
Gleiche Grundausstattung
Bevor es losgeht, werden die Fahrräder geprüft: Bremsen am Vorder- und am Hinterrad, Klingel, weißes Licht vorn, rotes hinten. Das braucht man in beiden Ländern. Die in Deutschland vorgeschriebenen Reflektoren sind auf der anderen Seite der Grenze zwar nicht verpflichtend, schaden aber nicht.
Mit dem Thema Helmpflicht haben sich die beiden Radfahrerinnen nicht beschäftigt, da sie ohnehin immer einen Helm tragen. In Deutschland ist dieser nicht vorgeschrieben, nur empfohlen. In Frankreich auch, aber für Kinder unter 12 Jahren gibt es eine Helmpflicht. Diese gilt ebenfalls für den Transport im Kindersitz, im Anhänger oder auf dem Lastenrad.
Musik hören und Fahrten bei schlechten Sichtverhältnissen in Frankreich
Während die beiden Freundinnen auf der ersten Hälfte der Strecke in Deutschland noch bisweilen ein wenig Musik hören, müssen die Kopfhörer in Frankreich in den Taschen verschwinden. Die deutsche Regelung besagt, dass Musik hören erlaubt ist, solange man noch das Verkehrsgeschehen wahrnehmen und entsprechend reagieren kann. In Frankreich sind Musikhören und Telefonieren verboten. Diese Regel kann auch nicht mit Knochenschall-Kopfhörern oder einem Helm mit Lautsprechern umgangen werden.
Beim ersten Regenschauer auf der französischen Seite holen Simone und Katharina nicht nur die Regenkleidung aus den Packtaschen, sondern auch ihre Warnwesten. Denn in Frankreich müssen sie nachts und auch tagsüber, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind, außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen.
Verkehrsregeln und Bußgelder
Und als der Radweg die Freundinnen dann an einer Landstraße entlangfahren lässt, fällt auch schon der nächste Unterschied auf: Der Mindestabstand für überholende Fahrzeuge ist nicht der gleiche. Dieser beträgt in Deutschland 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts. In Frankreich sind es jeweils 50 cm weniger.
Bei den Bußgeldern gibt es je nach Verstoß zwar Unterschiede, aber im Durchschnitt sind die Sanktionen recht ähnlich. Die fehlende Beleuchtung wird in Deutschland mit bis zu 35 € geahndet, in Frankreich mit nur 11 €. Dafür muss man im Nachbarland bei Nichtbeachtung einer roten Ampel oder eines Stoppschilds 135 € zahlen, in Deutschland kommt man je nach Situation mit 60 € davon.
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