Lastenräder prägen immer mehr das Straßenbild deutscher Großstädte. Das wirft in Hinblick auf die Verkehrswende eine wichtige Frage auf: Wie parkt man die Gefährte eigentlich richtig? In den meisten der aktuell gängigen Fahrradabstellanlagen finden die Räder keinen Platz. Der pressedienst-fahrrad liefert wertvolle Tipps, wie man Transporträder sicher abstellen kann.
Verkehrsbehinderungen vermeiden
Manch Radfahrende juckt es sicherlich schon einmal, das Lastenrad einfach auf der Fahrbahn abzustellen. Schließlich machen das die Autofahrenden ja auch, z. B. auf Radwegen. Aber was die anderen vormachen, sollte man nicht einfach kopieren. Die Grundregel beim Parken von Cargobikes lautet: Verkehrsbehinderungen vermeiden und keine anderen Verkehrsteilnehmer:innen beeinträchtigen.
Fußwege nicht blockieren
Selbst große, dreirädrige Lastenräder dürfen wie Fahrräder auf Gehwegen abgestellt werden – und das ist auch die Regel. Aber: Auf Fußgänger:innen muss dabei Rücksicht genommen werden. Das schließt auch Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator ein. Diese dürfen nicht zu gefährlichen Umwegen gezwungen werden, sondern müssen problemlos passieren können. „Deshalb beim Abstellen auf die Gehwegbreite achten und nicht an Engstellen parken“, rät Jörg Matheis vom Cargobike-Hersteller Riese & Müller. Eine gesetzliche Regelung, was eine angemessene Gehwegbreite ist, gibt es zwar nicht, aber mindestens zwei Meter sollten es sein, um ein Cargobike vernünftig zu parken.
Auf Symbole achten
Noch selten sind spezielle Parkflächen für Lastenradfahrer:innen, obwohl seit 2020 das konkrete Ausweisen mit einem eigenen Verkehrszeichen laut Straßenverkehrsordnung möglich ist. Auf den ausgewiesenen Flächen ist ausschließlich das Parken von Cargobikes erlaubt. „Die Parkbügel sind etwas kürzer, stehen dafür weiter auseinander. So können die Räder problemlos abgestellt werden. Wenn es diese Parkplätze bereits gibt, sollten die Plätze auch nur für Cargobikes genutzt werden“, erklärt Andreas Hombach vom Fahrradparksystemanbieter WSM. Die Anzahl der ausgewiesenen Flächen ist noch äußerst gering. Außerdem kann das Verkehrszeichen lediglich auf Anordnung von Kommunen im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Wichtig wäre es zusätzlich, bei privaten Bauvorhaben, z. B. von Mietshäusern und Geschäften, Parkmöglichkeiten für Lastenräder zu berücksichtigen. In den Landesbauverordnungen der einzelnen Bundesländer kommt das Wort Lastenrad jedoch aktuell nicht vor. „Hier besteht auf alle Fälle noch sehr viel Nachbesserungsbedarf“, meint Hombach.
Lieferzonen richtig nutzen
Um die Gehwege oder die Fahrbahn nicht zu blockieren, gibt es für Lastenradfahrer:innen die Option, Be- und Entladezonen zu nutzen. „Dabei gelten die gleichen Regeln wir für Kraftfahrzeuge. Das Be- und Entladen sollte zudem möglichst zügig erfolgen“, so Henning Voss vom Spezialradvertrieb Voss. Achtung: Das Be- und Entladen bezieht sich wie bei Kraftfahrzeugen nur auf Waren und Transportgüter. Kinder oder Personen aus dem Lastenrad aussteigen zu lassen, ist bei offizieller Auslegung in einer Ladezone nicht gestattet.
Am Straßenrand nur mit Beleuchtung
Lastenräder dürfen, wie jedes andere Fahrrad auch, am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Der Zusatz in der StVO dazu lautet jedoch: Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wozu auch Fahrräder zählen, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen. „Man sollte deshalb immer eine Akku-Rückleuchte dabeihaben, um das Lastenrad verkehrsgerecht auch nachts parken zu können“, rät Sebastian Göttling vom Lichtspezialisten Busch & Müller.
Parkschein lösen
Kostenpflichtige Parkplätze sind nicht exklusiv für Autos vorgesehen. Fahrräder, insbesondere Lastenräder, dürfen ebenfalls dort geparkt werden – wenn die Fahrer:innen einen Parkschein lösen. In der Praxis steht man aber schnell vor der Frage: Wo bringe ich den Parkschein am Rad an? Und wie will das Ordnungsamt eine Ordnungswidrigkeit nachweisen? Diese Fragen können im aktuellen Alltagsgebrauch noch nicht beantwortet werden. Eine Ausnahme ist aktuell Hamburg. Dort hat die Verkehrsbehörde klargestellt, dass Lastenräder kostenlos am Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen abgestellt werden dürfen – selbst wenn für abgestellte Automobile eine Parkgebühr fällig ist.
Über Sharing nachdenken
Wer die angespannte Parksituation satt hat und nur gelegentlich ein Cargobike benötigt, kann auch eines von diversen Sharing-Angeboten für Lastenräder nutzen. In vielen Städten sind die Ausleihen sogar kostenlos.
pressedienst-fahrrad | Thomas Geisler