Immer mehr Deutsche setzen aufs Fahrrad: für Sport und Freizeit, für Einkäufe und den Arbeitsweg. Über 80 Prozent schwingen sich in den Sattel, 55 Prozent halten es gar für unverzichtbar. Um dem zunehmenden Radverkehr gerecht zu werden, richten die Städte immer mehr Fahrradstraßen ein, in denen die Pedalritter Vorrang genießen:
Zu erkennen am Schild „Fahrradstraße“, und oft ergänzt durch großflächige Markierungen auf der Fahrbahn. Die Sachverständigen von DEKRA erklären, welche Regeln hier gelten:
- Nur Fahrräder und E-Scooter dürfen die Fahrradstraßen nutzen. Andere Fahrzeuge, wie etwa Pkw oder Krafträder, sind nur dann zugelassen, wenn sie ausdrücklich durch ein Zusatzschild erlaubt
sind.
- Radfahrende haben Vorrang, sie dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Andere zugelassene Fahrzeuge dürfen den Radverkehr nicht behindern oder gefährden. Sie dürfen Radfahrende auch nicht
drängeln, sondern müssen sich an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen.
- In Sachen Vorfahrt gilt auch hier die wichtigste Regel der Straßenverkehrs-Ordnung: „Rechts vor links“, es sei denn, die Vorfahrt wird durch Verkehrsschilder anders geregelt.
- In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, und zwar für alle erlaubten Fahrzeuge. Diese Bereiche sind somit auch keine Trainingstrecken für Radrennfahrer. Es gilt für alle der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Trotzdem sind auch Fahrradstraßen nicht frei von Unfällen. Als neuralgische Punkte gelten vor allem Kreuzungspunkte, an denen öfter Unklarheit über die Vorfahrtregelung besteht.
„Hier ist darauf zu achten, dass Schilder die Regel ‚Rechts vor links‘ aufheben können“, sagt Luigi Ancona, Unfallforscher bei DEKRA. In Bereichen, in die auch Pkw einfahren dürfen, kommen den Radelnden öfter sich plötzlich öffnende Fahrzeugtüren in die Quere. „Pkw-Nutzer dürfen die Geschwindigkeit von Radelnden nicht unterschätzen und vor dem Aussteigen den Blick nach hinten nicht vergessen“, betont Ancona.