Lassen sich die Folgen eines Zeckenstichs versichern?

Wer mit seinem eBike oder Pedelec tief in den Wäldern unterwegs ist, wird auch immer am Ende des Tages sorgenvoll seinen Körper nach Zecken absuchen. Wurde eine entdeckt, stellt sich auch die Frage, ob die Folgen eines Zeckenstichs durch die private Unfallversicherung abgedeckt sind?

Stefanie Thon arbeitet seit über 20 Jahren im Leistungsbereich der privaten Unfallversicherung. 2009 kam sie als Spezialistin für die Leistungsprüfung zur Ideal-Versicherung.
Stefanie Thon arbeitet seit über 20 Jahren im Leistungsbereich der privaten Unfallversicherung. 2009 kam sie als Spezialistin für die Leistungsprüfung zur Ideal-Versicherung. (c) Ideal-Versicherung

Ob sich die Folgen eines Zeckenstichs auch durch die private Unfallversicherung abgedecken lassen, beantwortet Stefanie Thon, Unfallexpertin der Ideal Versicherung.

Ob beim Picknick im Park oder beim Baden am See: Zecken lauern im Sommer gerne im Gras und Gebüsch und warten auf einen Wirt. Zeckenstiche können jedoch gefährliche Krankheiten wie die Virusinfektion Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder die durch Bakterien ausgelöste Borreliose zur Folge haben. Beide Krankheiten können im schlimmsten Fall zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis), Gelenkschäden oder Lähmungen führen. Auch psychische Veränderungen wie Konzentrationsstörungen sind möglich. Wer durch die Folgen eines Zeckenstichs bleibende gesundheitliche Schäden davonträgt, kann unter Umständen auf die Unterstützung seiner privaten Unfallversicherung zählen.

 

Denn: Immer mehr Versicherer bieten inzwischen einen erweiterten Schutz auch für die Folgen eines Zeckenstichs an. Die Unfallversicherung zahlt dann je nach Vereinbarung eine monatliche Rente oder einen einmaligen Betrag. So kann es beispielsweise bei einer halbseitigen Lähmung durch eine Borreliose hilfreich sein, wenn die Versicherung die Kosten der Rehabilitation übernimmt. Bleiben lebenslange Behinderungen, hilft eine monatliche Unfallrente, zumindest die finanziellen Folgen etwas abzufedern. Wenn bei älteren Unfalltarifen dieser Schutz fehlt, können Versicherte bei ihrer Versicherung nachfragen, ob eine nachträgliche Ergänzung möglich ist oder ob sie auf einen aktuellen Tarif mit Einschluss von Insektenstichen beziehungsweise -bissen umstellen können.