Einer Fachhandelsinformation von Kellys Bike an ihre Fachhandelspartner folgend, wollen wir heute auf eine weitreichende Problematik in Bezug zur Nichtbeanstandungsfrist der Länder bei den Kassen aufmerksam machen, da diese zum 31.03.2021 abläuft! (Quelle: Fachhandelsinformation Kellys Bike vom 30.03.2021)
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) wurde der Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zum Schutz der Kassenaufzeichnungen grundsätzlich mit Wirkung zum 01.01.2020 eingeführt. Grundsätzlich deshalb, da nach einer erstmaligen Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 die zweite Fristverlängerung zum 31.03.2021 ausläuft.
Hintergrund:
Innerhalb der gewährten Frist sind die Finanzverwaltungen angewiesen, Kassensysteme bis zum 31.03.2021 auch weiterhin nicht zu beanstanden, wenn:
- die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30.09.2020 nachweislich verbindlich bestellt (und in einigen Ländern gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat) oder -
- der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen hat, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. Vielfach wird es nicht möglich sein, diese Vorgaben fristgerecht umzusetzen, wenn ein cloudbasierter Einbau ansteht.
Dies deshalb, da die Lösungen einer cloudbasierten TSE vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden müssen (bis zum 19.02.2021 ist nur die cloudbasierte
TSE-Lösung der Anbieter Deutsche Fiskal/D-Trust durch das BSI zertifiziert worden.)
Praxishilfe: Betroffene Unternehmen sollten umgehend einen Antrag nach § 148 Abgabenordnung zur Verlängerung der Frist beim zuständigen Finanzamt stellen. Der Zentralverband des
Deutschen Handwerks hat dazu auf seiner Homepage
eine detaillierte Praxishilfe eingestellt.
Hinweis
Betriebe mit einer ungeschützten Kasse laufen Gefahr, nach diesem Zeitpunkt, nicht rechtmäßig zu handeln mit der Folge von drohenden Schätzungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dies kann zu
empfindlichen Nachzahlungen führen.
Bitte nehmen Sie, falls noch nicht geschehen, Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf!