Fast jeder fünfte Radfahrer-Unfall ereignet sich bei Dämmerung oder in der Dunkelheit. Radlerinnen und Radler sind deshalb gut beraten, im Dunkeln auf gute Sichtbarkeit zu achten, so die Unfallforscher von DEKRA.
Jeder fünfte Radfahrer-Unfall bei Dunkelheit
- Unfallstatistik: 16.000 Verletzte bei Dämmerung und Dunkelheit
- Mit Warnweste und retroreflektierenden Elementen leichter zu erkennen
- Beleuchtung am Fahrrad in der Dämmerung rechtzeitig einschalten
Fast jeder fünfte Radfahrer-Unfall ereignet sich bei Dämmerung oder in der Dunkelheit. Radlerinnen und Radler sind deshalb gut beraten, im Dunkeln auf gute Sichtbarkeit zu achten, so die Unfallforscher von DEKRA.
Mehr als 16.000 Fahrradfahrer wurden im Jahr 2019 bei Unfällen in der Dämmerung oder bei Dunkelheit verletzt. Laut amtlicher Statistik erlitten dabei fast 3.000 von ihnen schwere Verletzungen, 89 Radfahrerinnen und Radfahrer kamen ums Leben. Als Unfallschwerpunkt erwiesen sich die Bereiche innerhalb von Ortschaften, wo sich 90 Prozent der Dunkelheitsunfälle ereigneten.
„Das Licht von Straßenlaternen, Leuchtreklamen oder Schaufenstern reicht bei Dunkelheit oder Dämmerlicht nicht aus, damit Radfahrer vor allem für Autofahrer früh genug erkennbar sind“, sagt Luigi Ancona, Unfallforscher bei DEKRA. „Ohne eigene Lichtquellen und Reflektoren sind Radfahrer im Dunkeln akuter Gefahr ausgesetzt.“
Gegenlicht und Lichtreflexe erschweren die Sicht
„Man verkennt leicht, dass Autofahrer häufig vom Gegenlicht anderer Fahrzeuge geblendet werden. Hinzu kommt nicht selten noch die Ablenkung durch eine Vielzahl von Lichtquellen oder
Lichtreflexionen bei nassen Straßen. Ein Radfahrer auf einem schlecht beleuchteten Zweirad bietet in solchen Situationen oft nur wenig Kontrast und ist schwer zu erkennen“, so der Unfallforscher.
„Deshalb ist es höchst fahrlässig und lebensgefährlich, nach Einbruch der Dämmerung mit einem unbeleuchteten Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen.“
Im Interesse ihrer eigenen Sicherheit sollten Radfahrer darauf achten, dass neben den vorgeschriebenen passiven lichttechnischen Einrichtungen wie Reflektoren und Rückstrahler auch die aktiven –
also Scheinwerfer und Rücklicht – vorhanden sind und funktionieren. Und sie sollten sie natürlich rechtzeitig einschalten. Die Beleuchtung hilft auch bei ungünstiger Witterung, also bei Regen,
Nebel oder trübem Wetter, dass Radfahrer nicht so leicht übersehen werden.
Einfach und wirkungsvoll: Warnweste überziehen
Ein wichtiger Sicherheitsfaktor beim Fahrradfahren ist auch auffällige, kontrastreiche Kleidung, versehen mit retroreflektierenden Elementen. Als so einfach wie wirkungsvoll hat sich erwiesen,
für die Fahrt im Dunkeln eine retroreflektierende Warnweste aus dem Autozubehör überstreifen. Viele Fahrradjacken und auch Hosen werden mittlerweile in großer Auswahl mit großen Reflektorflächen,
etwa in Neongelb oder Orange angeboten. Solche Kleidung fällt ebenso wie helle Schuhe im Scheinwerferlicht von Fahrzeugen schon von weitem auf. „Auffällige Kleidung und eine gute Beleuchtung sind
im Dunkeln eine halbe Lebensversicherung für Radfahrer“, sagt Unfallforscher Ancona.
Lichtstarke LED-Leuchten von weitem erkennbar
Als Scheinwerfer empfiehlt sich am Fahrrad eine lichtstarke LED-Leuchte, die von weitem erkennbar ist und zugleich die Fahrbahn gut ausleuchtet. Moderne Systeme verfügen auch über
Zusatzfunktionen wie Tagfahrlicht und Fernlicht. Um eine Blendung anderer zu vermeiden, darf die LED-Leuchte aber nicht zu hoch eingestellt sein, was sich aber leicht an einem Garagentor oder
einer Hauswand überprüfen lässt.
Von Batterie oder Akku gespeiste Leuchten haben den Vorteil, dass sie auch im Stand Licht abgeben und das Warten an Kreuzungen oder Einmündungen sicherer machen. Die Fahrer dürfen aber nicht
vergessen, diese Leuchten regelmäßig nachzuladen oder Reservebatterien ins Zubehör zu packen. Im Unterschied dazu haben Systeme mit Nabendynamo ein unschlagbares Plus: Man hat sie immer dabei und
sie sind nie leer.
Leuchten müssen im Dunkeln funktionieren
Der Gesetzgeber gesteht Radfahrern zu, dass Scheinwerfer und Schlussleuchte bei Tageslicht weder angebracht sein noch mitgeführt werden müssen. Bei Dunkelheit gibt es jedoch kein Pardon: Dann
müssen sie auf jeden Fall montiert und eingeschaltet sein. Wer auch nur gelegentlich im Dunkeln fährt, sollte abnehmbare Leuchten daher besser im Radgepäck mitführen. Im Unterschied dazu müssen
die nach vorn, hinten und zur Seite wirkenden Rückstrahler selbst bei Tageslicht vollzählig am Fahrrad fest angebracht sein.
Weitere Informationen unter anderem zur Sicherheit beim Radfahren bietet der DEKRA Verkehrssicherheitsreport 2020 „Mobilität auf zwei Rädern“ unter www.dekra-roadsafety.com.