UKCA-Kennzeichnung – velotech.de testet im akkreditierten Umfang nach der europäischen Norm EN 15194, die in Großbritannien weiterhin Anwendung findet
Nach mehr als 45 Jahren Mitgliedschaft tritt Großbritannien aus der Europäischen Union aus. Doch welche Folgen hat das für die Bereitstellung von EPAC’s auf dem Markt in Großbritannien?
EPAC’s unterliegen der Maschinenrichtlinie und benötigen eine CE-Kennzeichnung, die europaweite Gültigkeit besitzt. Für Großbritannien gelten ab dem 01.01.2021 im Falle eines No-deal Brexit neue
Regelungen. Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr dürfen Produkte, die bereits auf dem Markt bereitgestellt werden, die CE-Kennzeichnung weiterhin tragen. Für Produkte, die neu auf dem Markt
bereitgestellt werden, ist zukünftig eine UKCA-Kennzeichnung Pflicht. UKCA steht für „UK Conformity Assessed“ und bedeutet so viel wie „Konformität bewertet“.
Um die Sicherheit eines EPAC’s zu bestätigen, lassen viele Hersteller ihre Produkte bei unabhängigen Prüfinstituten testen. Die velotech.de ist darauf spezialisiert, Mikromobilitätsfahrzeuge,
ohne und mit elektrischem Antrieb, zu prüfen. Die harmonisierte europäische Norm EN 15194 für EPAC’s ist in der Maschinenrichtlinie gelistet und liegt im akkreditierten Umfang der velotech.de.
Hersteller können weiterhin Prüfungen nach dieser Norm bei velotech.de für EPAC’s durchführen lassen, die in Großbritannien verkauft werden sollen. Nach derzeitigem Stand werden die Prüfberichte
von Zoll und Behörden in Großbritannien akzeptiert und erleichtern die Einfuhr der Produkte.
Weitere Informationen zu den neuen Anforderungen der UKCA-Kennzeichnung und zu sicherheitstechnischen Prüfungen erhalten Sie telefonisch unter +49 9721 82777. velotech.de steht auch in der turbulenten Zeit gerne beratend zur Seite.