Sicherheit beim Radfahren

Viele Menschen steigen während der Corona-Krise aufs Fahrrad um. Wichtige Regeln müssen eingehalten werden. Die Unfallexperten von Dekra sagen, worauf zu achten ist.

Foto: Dekra
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Regeln fürs Radeln – Gegenseitige Rücksicht bringt Sicherheit

  • Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren
  • Alkoholisierte Radfahrer gefährden ihren Führerschein
  • Achtung Autofahrer: Innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand halten

Dürfen Radfahrer auf dem Gehweg fahren?

Fahrräder gelten laut Straßenverkehrsordnung als Fahrzeuge und gehören somit auf die Straße. Es gibt aber Ausnahmen: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, für Kinder bis zehn Jahre ist es erlaubt. Auch eine Aufsichtsperson darf den Gehweg mit benutzen, sie muss jedoch auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.

 

Was gilt in der Fußgängerzone?

Vom Grundsatz her gilt in Fußgängerzonen das Gleiche wie auf dem Gehweg. Viele Fußgängerbereiche sind jedoch durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ freigegeben. „Das heißt aber nicht, dass sich Radfahrer den Weg freiklingeln und beliebig schnell fahren dürfen“, sagt DEKRA Unfallforscher Luigi Ancona. „Hier ist höchstens Schritttempo, also 4 bis 7 km/h, erlaubt, wenn nötig, heißt es warten.“ Für belebte Fußgängerzonen empfiehlt es sich ohnehin, das Rad zu schieben: „Sonst gefährdet man Fußgänger und sich selbst.“

 

Müssen Radfahrer den Radweg benutzen?

Radfahrer müssen einen Radweg immer dann nutzen, wenn er mit dem runden Radweg-Zeichen gekennzeichnet ist; es zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund. Fehlt es, kann der Radfahrer zwischen Fahrbahn und Radweg wählen. Manchmal befindet sich der Radweg auf der linken Fahrbahnseite. Nur wenn ein Radweg in Gegenrichtung mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ gekennzeichnet ist, darf man ihn auch auf der linken Fahrbahnseite befahren.

 

Gelten Tempolimits auch für Radfahrer?

Nicht nur Kraftfahrer können Bußgelder und Punkte wegen überhöhter Geschwindigkeit kassieren, sondern auch Radfahrer. Für sie gelten die ausgeschilderten Tempolimits ebenso, zum Beispiel Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen. „Radfahrer sollten immer nur so schnell fahren, dass sie weder sich selbst noch andere gefährden“, betont der Unfallforscher. „Vor allem gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Personen ist eine Gefährdung auszuschließen, das heißt: Tempo anpassen und bremsbereit sein.“ Wichtig ist weiter, die Geschwindigkeit an die Straßen-, die Wetterbedingungen und die eigenen Fähigkeiten anzupassen.

 

Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?

Seit April 2020 ist die neue Fassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie erlaubt grundsätzlich, dass zwei Radler nebeneinander fahren. Voraussetzung ist, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, dass also zum Beispiel immer noch genug Platz zum Überholen ist. Im Verbund von 16 Radfahrern und mehr ist, wie schon bisher, das Nebeneinanderfahren ohnehin erlaubt.

 

Ist Telefonieren auf dem Fahrrad erlaubt?

Für das Telefonieren gelten für Radfahrer die gleichen Regeln wie für Autofahrer: Das Handy am Ohr während der Fahrt ist tabu. Bei Verstößen werden 55 Euro Bußgeld fällig, beim Autofahren sind es 100 Euro und ein Punkt. „Mit Headset telefonieren ist zwar nicht untersagt, mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs zu sein, ist aber höchst gefährlich. Gerade beim Fahrradfahren ist der Hörsinn eine ganz wichtige Hilfe, um Fahrzeuge rechtzeitig wahrzunehmen, die sich von hinten oder seitlich nähern“, so Ancona.

 

Darf man auf dem Fahrrad Musik hören?

„Auch das Musikhören mit Kopfhörern ist beim Radfahren äußerst fahrlässig und ein permanentes Unfallrisiko“, warnt der Forscher von DEKRA. Grundsätzlich untersagt ist es trotz der Gefahren nicht völlig, die Musik darf aber nicht so laut sein, dass der Radler die Geräusche seiner Umgebung nicht mitbekommt. Ebenso ist Musik aus einem Lautsprecher in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, Wer aber beispielweise ein Martinshorn überhört oder eine Gefährdung darstellt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.

 

Auch wenn’s erlaubt ist: Fahr nie rechts vorbei!

„Auch wenn es schnell gehen soll – schlängeln Sie sich an Lkw und großen Nutzfahrzeugen, die vor einer Ampel halten, nie mit dem Fahrrad rechts vorbei und warten Sie nicht rechts von diesen Fahrzeugen“, warnt Ancona. Beim Losfahren ist die Gefahr groß, von einem rechtsabbiegenden Lkw übersehen und erfasst zu werden.“ Bei solchen Unfällen sterben in Deutschland jedes Jahr 30 bis 40 Radfahrer. „Hierzulande ist es Radfahrern – leider – erlaubt, wartende Fahrzeuge vorsichtig rechts zu überholen. Die Praxis zeigt jedoch: Dieser Bereich kann zur Todeszone werden, da der Radfahrer im rechten seitlichen Bereich nur schwer wahrzunehmen ist.“

Der Abbiegeassistent für Lkw, der bei diesen Szenarien helfen könnte, ist in der EU für neue Lkw-Fahrzeugtypen erst ab 2022 und für alle neu zugelassenen Lkw erst ab 2024 verpflichtend. Ancona: „Beherzigen Sie den Appell: Fahr niemals rechts vorbei!“

 

Darf man alkoholisiert aufs Fahrrad steigen?

Radfahren und Alkohol vertragen sich nicht. Mit einer Alkoholfahrt können Radler sogar ihren Autoführerschein in Gefahr bringen. Schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut droht bei auffälliger Fahrweise oder Unfall eine Strafanzeige. Von 1,6 Promille an gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig (Autofahrer: 1,1 Promille) und muss mit drastischen Konsequenzen rechnen: Strafbefehl, drei Punkte im Fahreignungsregister, Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts sowie Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

 

Neue Regeln für Autofahrer

Auch für Autofahrer ist es wichtig, die seit Ende April 2020 geltenden neuen Regeln zu kennen. So müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrern innerorts mindestens 1,50 Meter und außerorts 2 Meter seitlichen Abstand einhalten. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen innerorts nur Schrittgeschwindigkeit fahren, um Rechtsabbiegerunfälle zu vermeiden. Auf Straßen mit Radweg wurde das Parkverbot vor Einmündungen und Kreuzungen auf acht Meter ausgeweitet.

 

Was gilt auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen?

Auf Schutzstreifen für den Radverkehr, zu erkennen an einer gestrichelten weißen Linie, besteht seit Ende April 2020 ein generelles Halteverbot. Bisher schon galt, dass Kraftfahrzeuge diesen Streifen nur „bei Bedarf“ überfahren dürfen, etwa, um vor Hindernissen oder Baustellen auszuweichen. Radfahrstreifen sind mit einer durchgehenden Linie von der Fahrbahn getrennt und dürfen von Kraftfahrzeugen weder zum Ausweichen noch zum Halten genutzt werden. Auf beiden Streifen ist beim Rechtsabbiegen der Vorrang geradeaus fahrender Radfahrer zu beachten. 

 

Über DEKRA 

Seit mehr als 90 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2019 hat DEKRA einen Umsatz von 3,4 Milliarden Euro erzielt. Fast 44.000 Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.