Vor 10 Jahren hat der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) in Zusammenarbeit mit der GRS Batterien (GRS) eine Branchenlösung für die flächendeckende Rücknahme von E-Bike Antriebsbatterien entwickelt. Zeitlich versetzt zu dem seither ungebrochenen Boom der E-Bike Verkäufe mit einer Zuwachsrate von zuletzt 36% auf 980.000 verkaufter E-Bikes in 2018, ist in den kommenden Jahren mit einer starken Zunahme der Rücknahmemenge von E-Bike Alt-Akkus zu rechnen. Dank jahrzehntelanger Erfahrung, höchster Sicherheits- und Qualitätsstandards und hervorragender Prozesse hat sich die GRS dabei als verlässlicher Partner für die stetig steigende Zahl der angeschlossenen Hersteller, Importeure und Händler von E-Bikes erwiesen.
Einfach, sicher, effizient: Die Lösung für Hersteller, Importeure und Vertreiber
Für Hersteller und Importeure von Fahrrädern mit Elektroantrieb übernimmt die GRS alle Pflichten gemäß Batteriegesetz (BattG). Dazu zählen die flächendeckende Batterierücknahme und Verwertung sowie die Berichtspflichten gegenüber den Behörden. Fahrradhändler, die zur kostenfreien Rücknahme verpflichtetet sind, erhalten von GRS eine Erstausstattung mit Sammelbehälter, Hinweisplakat und Informationsschreiben zur Abwicklung. Gefüllte Sammelbehälter werden von GRS abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Dieser Service, der über die gesetzlichen Anforderungen hinaus geht, ist für die Fahrradhändler kostenlos; die Finanzierung erfolgt über die Hersteller.
Bestens gerüstet für hohe Anforderungen an die Rücknahme
Bei E-Bikes kommen i.d.R. Lithium-Ionen-Batterien zum Einsatz, die mehr als 500 Gramm wiegen und für die damit besondere gefahrgutrechtliche Anforderungen gelten. Anders als herkömmliche Gerätebatterien dürfen sie nicht über die grünen Sammelboxen entsorgt werden, sondern müssen in speziellen Behältern gesammelt werden. Außerdem müssen Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, um eine mögliche Brandgefahr zu verhindern. Mit der GRS Branchenlösung werden alle, von der Sammlung über den Transport bis zur Verwertung hin, erforderlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Internet: www.ziv-zweirad.de I www.pro-fahrrad.de
Hintergrundinformationen
Pflichten nach Batteriegesetz
Hersteller und Importeure von Fahrrädern mit Elektroantrieb sind nach § 8 BattG verpflichtet, den Vertreibern eine zumutbare und kostenfreie Rückgabemöglichkeit der gebrauchten Akkus anzubieten.
Vertreiber von Fahrrädern mit Elektroantrieb sind nach § 9 BattG verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle zurückzunehmen. Hinzu kommen Hinweispflichten nach § 18 BattG, die unter anderen beinhalten, dass für den Verbraucher gut lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln anzubringen sind, die auf die Möglichkeit der kostenfreien Rückgabe hinweisen.
Verbraucher sind nach § 11 BattG verpflichtet, Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.