Regelmäßig kommt es zu Verwirrung bezüglich des §21 Abs. 3 StVO, der die Beförderung von Personen auf
dem Fahrrad untersagt. Dies führt teilweise zu einer Verunsicherung bei einigen Marktteilnehmern. Deshalb
möchte der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) die Regelung zur Personenbeförderung auf Fahrrädern klarstellen.
§21 Abs. 3 StVO in seiner aktuellen Fassung suggeriert, dass auf einem Fahrrad keine Personen (ausgenommen Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr) befördert werden dürfen.
Dieser Interpretation widersprechen jedoch verschiedene Rechtsexperten, wie z. B. Dr. Dietmar Kettler, sowie
ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden aus dem Jahr 2004. Die Begründung dafür, dass die Personenbeförderung auf dem Fahrrad gemäß §21 StVO legal ist, ist in der Entstehungsgeschichte des Paragrafen zu finden. In der Fassung des damaligen §30 Abs. 1 StVO aus dem Jahr 1937 hieß es noch: „Auf einsitzigen Fahrrädern dürfen Radfahrer Personen nicht mitnehmen.“ In den späteren Fassungen der StVO ging der Begriff „einsitzig“ jedoch verloren. Das Beförderungsverbot gemäß §21 Abs. 3 StVO bezieht sich also nur auf einsitzige Fahrräder, d. h. auf Fahrräder, die in ihrer Konstruktion von vornherein keinen weiteren Sitzplatz vorgesehen haben.
Ist ein Fahrrad hingegen dementsprechend konstruiert, dass die Mitnahme von Personen möglich – d. h. eine zusätzliche Sitzmöglichkeit vorhanden – ist, dürfen darauf auch Personen transportiert werden. Dies ist beispielsweise bei Rikschas oder bestimmten Lastenradtypen der Fall.
Der ZIV empfiehlt deshalb die Regelung zur Personenbeförderung auf Fahrrädern im Rahmen der geplanten
StVO-Reform dahingehend zu präzisieren, dass aus dem Paragrafen klar hervorgeht, dass entsprechend
konstruierte Fahrräder zur Personenbeförderung befähigen. Dadurch kann die Verunsicherung im Markt ein
für alle Mal ausgeräumt werden und das Potenzial dieser Fahrradtypen kann sich besser entfalten.
Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. ist die nationale Interessenvertretung und Dienstleister der deutschen
und internationalen Fahrradindustrie. Dazu gehören Hersteller und Importeure von Fahrrädern, E-Bikes,
Fahrradkomponenten und Zubehör.