Wo dürfen Mieter ihre Fahrräder abstellen – oder besser: wo nicht? Der pressedienst-fahrrad erläutert die rechtlichen Situationen und zeigt auf, wie das Laden von E-Bikes in einer Hausgemeinschaft geregelt werden kann.
- Hausordnung regelt das Fahrradparken
- Vermieter muss „zumutbare“ Abstellanlagen schaffen
- Schrotträder entfernen ist nicht ohne weiteres möglich
- Größere Abstellanlagen für Transporträder
- E-Bike-Akku laden am besten in der Wohnung
Vermieter darf Schrottrad nicht immer entfernen
Eine beliebte Methode in Mietshäusern sind Fahrradkeller, die Schutz vor Witterung und Diebstahl bieten sollen. Doch sorgen die Gemeinschaftsräume oft für Ärger unter den Mietern, weil sie verstopft und mitunter von Fahrradleichen zugeparkt sind. Für mehr Platz im Fahrradkeller kann z. B. ein Fahrradlift mit Gasdruckfeder sorgen, wie ihn die niederländische Firma Lo Minck anbietet. „Durch das vertikale Abstellen werden rund 40 Prozent an Platz gespart und es können mehr Räder untergestellt werden“, spricht sich Andreas Hombach vom Fahrradparkanbieter WSM für die Parklösung aus. Wer für das Sauberhalten eines Kellers oder einer Abstellanlage vor dem Haus bzw. im Hof verantwortlich ist, ist rechtlich nicht geklärt. „Mieter sind in der Pflicht, Rücksicht zu nehmen und Abstellanlagen nicht zu stark zu verschmutzen oder alte Räder einfach stehen zu lassen. Das macht man am Autoparkplatz ja auch nicht“, verweist Dr. Matthies auf die Mieterpflichten.
Neubauten brauchen Fahrradplätze
Das generelle Problem an Fahrradkellern: In vielen Häusern sind sie nur schwer über Treppen erreichbar und verhindern einen Schnellzugriff auf das Rad. Wer aber nun sein Fahrrad einfach an die Hauswand lehnt, verstößt vielleicht gegen die Hausordnung und hat keinen ausreichenden Schutz vor Diebstahl. „Man sollte darauf achten, das Fahrrad immer an einem festen Gegenstand anschließen zu können und nicht einfach nur auf der Straße abzuschließen. Passende Abstellanlagen sollten deshalb vor dem Haus vorhanden sein“, rät Torsten Mendel vom Schlossexperten Abus.
Bei Neubauten besteht seit den 1990er-Jahren durch die Landesbauverordnungen der Bundesländer eine Verpflichtung, ausreichend Fahrradabstellanlagen bei den Planungen zu berücksichtigen. Bei Bestandsbauten sind Eigentümer hingegen nicht verpflichtet, „nachzurüsten“ und einen adäquaten Stellplatz bereitstellen. Wird allerdings eine Modernisierung in Form einer Abstellanlage oder eines Fahrradkellers vorgenommen, können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden. „Fahrräder werden immer mehr Teil der Mobilität und brauchen genauso Parkplätze wie Autos. Deshalb begrüßen wir es, dass immer mehr Kommunen überdachte Abstellanlagen vor dem Haus für eine bessere Benutzbarkeit vorschreiben“, freut sich Hombach.
Der Strom kommt aus der Steckdose – doch wer zahlt?
In der Zukunft wird die wachsende Zahl an E-Bikes das Thema Fahrradparken zusätzlich beeinflussen. Die Räder sind etwas schwerer und haben bekanntlich einen Akku, der regelmäßig eine Strombetankung braucht. Momentan ist es noch Usus, die Akkus abzunehmen und in der Wohnung zu laden. Bei Neubauten sieht man hingegen gelegentlich schon Steckdosen in Fahrradkellern oder feuerfeste Ladeboxen an den Abstellanlagen. Doch wer zahlt den verbrauchten Strom? „Das Thema Laden im Außenbereich ist grundsätzlich in der jeweiligen Hausordnung geregelt“, weiß Andreas Hombach. Hierfür sieht er zwei Möglichkeiten: Einerseits können separate Steckdosen mit einem Zähler für die jeweiligen Wohnungen angebracht werden, wie das bei Waschmaschinen in Gemeinschaftsräumen geregelt wird.
Andererseits können die Kosten ähnlich wie beim Strom für eine Tiefgarage über die Gemeinkosten auf alle Mieter umgelegt werden. Ob eine derartige Regelung nun auch für das Laden von E-Bikes gilt, bezweifelt der Fachmann allerdings, weil das im Mietvertrag geregelt werden müsste: „Bei Neubauten kann der Vermieter einen entsprechenden Passus im Mietvertrag einfügen. Die Lademöglichkeit steht somit jedem zur Verfügung – ob er sie letztlich nutzt, ist dann seine Sache. Bei bestehenden Mietverhältnissen wird es hingegen immer Parteien geben, die ihr Veto einlegen.“ Hombach rät deshalb, dass Mieter ihren Akku in der Wohnung laden sollten: „Schon aus Sicherheitsgründen würde ich vom Laden in einem Gemeinschaftsraum abraten. Die Gefahr von Diebstahl oder Vandalismus wäre mir persönlich zu hoch.“