ZIV fordert Ausweitung der Dienstwagensteuer zur Förderung auf E-Bikes

Auf Ihrer gestrigen Kabinettssitzung hat die Bundesregierung beschlossen, die monatliche Besteuerung von Dienstwagen von 1 % des Listenpreises durch den Arbeitnehmer bei Elektro- und Hybridfahrzeugen auf 0,5 % herabzusetzen. Die steuerliche Förderung von Diensträdern, speziell von E-Bikes, sei aber von dieser Regelung ausgenommen.

Aus Sicht des Zweirad-Industrie-Verbandes sollte diese Förderung explizit auch auf Elektrofahrräder

ausgedehnt werden. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass E-Bikes, als Vorreiter einer neuen, klimafreundlichen Mobilität, von der Neuregelung nicht profitieren.

 

Die Umweltbilanz von Fahrrädern- und E-Bikes ist weitaus besser, als die von Elektroautos. Geht es der Bundesregierung also um Klimaschutz und Luftreinhaltung, so sendet sie mit der Neuregelung falsche Signale in Richtung der Arbeitgeber. Das Dienstrad ist eine kostengünstigere und klimafreundlichere Alternative zum Dienstwagen und hilft dabei, das Verkehrsaufkommen durch Pkw auf den Straßen zu entlasten.

 

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